Nutzungsordnung für die PC-Räume und schulischen Computer

Inhalt: 1. Geltungsbereich · 2. Nutzung und Zugang · 3. Benutzerkonten · 4. Geräte und Software · 5. Internet und Dienste · 6. Urheber- und Persönlichkeitsrechte · 7. Dateien und Speicherung · 8. Unterrichtssteuerung · 9. Verstöße und Schäden · 10. Kenntnisnahme

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsordnung regelt für Schülerinnen und Schüler des Erich Kästner Gymnasiums vor allem die Nutzung der PC-Räume und der schulischen Computer einschließlich der Bibliotheks-PCs. Sie umfasst auch die Nutzung des pädagogischen Netzes, des schulischen WLAN und der von der Schule bereitgestellten digitalen Dienste. Dazu gehören insbesondere die Lernplattform Moodle, die über SCHULE@BW genutzt wird, sowie WebUntis. Die Regeln zum Umgang mit Benutzerkonten, Inhalten und den Rechten anderer gelten auch beim schulbezogenen Zugriff auf diese Dienste außerhalb der Schule.

Die Schulordnung gilt ergänzend. Für die Nutzung privater Endgeräte und des getrennten BYOD-WLAN gelten die besonderen Bestimmungen der BYOD-Nutzungsvereinbarung. Diese Nutzungsordnung erweitert die dort festgelegten Nutzungsmöglichkeiten nicht. Für den Einsatz künstlicher Intelligenz gilt die gesonderte KI-Nutzungsordnung der Schule.

2. Nutzungszwecke und Zugang

Die schulischen Computersysteme, das WLAN und die digitalen Dienste sind grundsätzlich für schulische Zwecke zu nutzen. Dazu gehören die Arbeit im Unterricht, schulbezogene Recherche, die Bearbeitung von Aufgaben und Projekten sowie die schulische Kommunikation. Eine allgemeine Berechtigung zur privaten Nutzung besteht nicht.

Die PC-Räume dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft genutzt werden. Die vier Bibliotheks-PCs stehen während der Öffnungszeiten der Bibliothek zum eigenständigen schulischen Arbeiten zur Verfügung. Die Anweisungen der zuständigen Aufsicht sind zu beachten.

Im Unterricht bestimmt die Lehrkraft, welche Anwendungen und Dienste für die jeweilige Aufgabe genutzt werden. Andere Schülerinnen und Schüler dürfen bei ihrer Arbeit nicht gestört werden.

3. Benutzerkonten und Zugangsdaten

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten persönliche Benutzerkonten. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mit dem eigenen Konto. Zugangsdaten dürfen weder weitergegeben noch von anderen Personen verwendet werden. Auch ein bereits angemeldetes fremdes Konto darf nicht benutzt werden.

Passwörter sind vertraulich zu behandeln und so zu wählen, dass sie nicht leicht erraten werden können. Auf gemeinsam genutzten Schulcomputern dürfen sie nicht dauerhaft im Browser gespeichert werden.

Wer vermutet, dass andere Personen die eigenen Zugangsdaten kennen oder das eigene Konto missbrauchen, informiert unverzüglich die Netzwerkbetreuer und ändert das Passwort beziehungsweise lässt es zurücksetzen. Wer einen fremden offenen Zugang oder ein fremdes Passwort entdeckt, nutzt diesen Zugang nicht und meldet den Vorfall, ohne das Passwort weiterzuverbreiten.

Beim vorübergehenden Verlassen eines Arbeitsplatzes ist der Computer zu sperren. Nach Beendigung der Arbeit ist die Abmeldung von den verwendeten Diensten und vom Computer erforderlich. Allein das Schließen eines Browserfensters genügt dafür nicht immer.

4. Umgang mit Geräten und Software

Geräte und Zubehör sind sorgfältig zu behandeln. Essen und Trinken sind in den PC-Räumen nicht erlaubt.

Schäden, Störungen, verdächtige Meldungen und entdeckte Sicherheitsprobleme sind unverzüglich den Netzwerkbetreuern zu melden; während des Unterrichts ist auch die aufsichtführende Lehrkraft zu informieren. Fehler oder Sicherheitslücken dürfen nicht ausgenutzt werden.

Unbefugte Änderungen an Geräten, Verkabelung, Software, Systemeinstellungen oder Zugriffsrechten sind untersagt. Eigene Software darf auf Schulcomputern nicht ohne Freigabe der Netzwerkbetreuer installiert oder ausgeführt werden. Schutzmaßnahmen, Zugangsbeschränkungen und Internetfilter dürfen nicht umgangen werden.

USB-Sticks und vergleichbare Datenträger dürfen zum schulischen Datenaustausch verwendet werden. Bei einem Verdacht auf Schadsoftware ist ihre Verwendung einzustellen und der Vorfall zu melden.

Private Computer, Tablets und Smartphones dürfen nicht mit dem pädagogischen Netz verbunden werden. Für einen zulässigen schulischen Internetzugang mit privaten Endgeräten steht ausschließlich das gesonderte BYOD-Netz nach Maßgabe der BYOD-Nutzungsvereinbarung zur Verfügung.

5. Internetnutzung, verbotene Inhalte und digitale Dienste

Bei der Nutzung des Internets und der schulischen Dienste sind die Rechte anderer zu achten. Beleidigungen, Bedrohungen, Diskriminierung, Belästigung und das Bloßstellen anderer Personen sind untersagt. Nachrichten und gemeinsam genutzte Arbeitsbereiche sind für die schulische Zusammenarbeit bestimmt.

Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, des Jugendschutzrechts und des Urheberrechts, sind zu beachten. Rechtswidrige Inhalte dürfen nicht beschafft, hergestellt, gespeichert oder verbreitet werden.

Es ist verboten, pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu speichern oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die betreffende Seite oder Anwendung zu schließen und die aufsichtführende Lehrkraft zu informieren. Die Inhalte sollen nicht zur vermeintlichen Beweissicherung weitergeleitet oder kopiert werden. Die rechtlich zulässige, von einer Lehrkraft angeleitete kritische Auseinandersetzung mit problematischen Inhalten im Unterricht bleibt hiervon unberührt.

Fremde Daten dürfen nicht unbefugt gelesen, verändert, gelöscht oder weitergegeben werden. Angriffe auf Computersysteme, das Ausspähen von Zugangsdaten und die absichtliche Beeinträchtigung des Netzbetriebs sind untersagt.

Ohne entsprechende Berechtigung dürfen weder Verträge im Namen der Schule geschlossen noch kostenpflichtige Dienste auf Rechnung der Schule genutzt werden.

SCHULE@BW wird von den Schülerinnen und Schülern hauptsächlich als Zugang zur Lernplattform Moodle genutzt. In Moodle werden Unterrichtsmaterialien bereitgestellt, Aufgaben bearbeitet und Arbeitsergebnisse ausgetauscht. Die Anmeldung erfolgt mit dem persönlichen SCHULE@BW-Konto. WebUntis wird für Stunden- und Vertretungspläne, Nachrichten und Hausaufgaben genutzt. Persönliche Zugänge und für bestimmte Klassen oder Kurse bereitgestellte Inhalte dürfen nicht unbefugt anderen Personen zugänglich gemacht werden.

6. Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte

Das Urheberrecht ist beim Herunterladen, Kopieren, Bearbeiten, Hochladen und Weitergeben von Materialien zu beachten. Das gilt insbesondere für Texte, Bilder, Musik, Videos, Programme und Unterrichtsmaterialien. Inhalte, die im Internet frei zugänglich sind, dürfen nicht automatisch beliebig verwendet werden.

Fremde Materialien dürfen nur im Rahmen einer Erlaubnis der Rechteinhaber, einer passenden Lizenz oder einer gesetzlichen Erlaubnis verwendet werden. Für die Nutzung im Unterricht kommen insbesondere die gesetzlichen Regelungen des § 60a Urheberrechtsgesetz in Betracht; deren Voraussetzungen und Grenzen sind einzuhalten. Vorgeschriebene Quellen- und Urheberangaben dürfen nicht weggelassen oder entfernt werden.

Die Bereitstellung von Material im Unterricht oder in Moodle erlaubt nicht automatisch dessen Veröffentlichung im Internet oder Weitergabe außerhalb des vorgesehenen Nutzerkreises. Auch die Arbeiten von Mitschülerinnen und Mitschülern können urheberrechtlich geschützt sein. Programme dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt und kopiert werden.

Personenbezogene Daten anderer dürfen nur verarbeitet oder weitergegeben werden, wenn dies rechtlich zulässig und für die jeweilige schulische Aufgabe vorgesehen ist. Heimliche Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sind untersagt. Die Erlaubnis zur Nutzung eines Geräts oder einer Anwendung ist keine Erlaubnis, andere Personen aufzunehmen oder Aufnahmen zu veröffentlichen. Das Recht am eigenen Bild und der Schutz des gesprochenen Wortes sind zu beachten.

Veröffentlichungen im Namen der Schule bedürfen der Zustimmung der Schulleitung. Die Rechte der abgebildeten Personen sowie der Urheberinnen und Urheber müssen unabhängig davon gewahrt werden.

7. Dateien und Speicherung

Arbeitsergebnisse sind im persönlichen Home-Verzeichnis oder in den dafür vorgesehenen persönlichen Ordnern, beispielsweise „Dokumente“, zu speichern. Dort gespeicherte Dateien bleiben auch nach der Abmeldung und bei einer späteren Anmeldung erhalten. Für Dateien, die außerhalb dieser vorgesehenen Speicherorte abgelegt werden, ist dies nicht sichergestellt.

Die schulischen Speicherbereiche sind für schulische Dateien bestimmt. Gemeinsame Verzeichnisse dürfen nur entsprechend ihrem vorgesehenen Zweck genutzt werden. Dateien anderer dürfen nicht ohne Berechtigung verändert oder entfernt werden.

Benötigte Arbeitsergebnisse sind rechtzeitig zu speichern. Persönliche Kopien eigener Arbeiten dürfen im rechtlich zulässigen Umfang auf erlaubten Datenträgern gesichert werden. Daraus entsteht keine Erlaubnis, personenbezogene Daten anderer oder geschützte Unterrichtsmaterialien unbefugt zu kopieren.

Mit dem Verlassen der Schule endet die Berechtigung zur Nutzung der persönlichen Konten. Die Konten und die zugehörigen persönlichen Dateien werden nach dem Ausscheiden aus der Schule gelöscht, spätestens zu Beginn des darauffolgenden Schuljahres. Eine gesonderte Ankündigung vor der Löschung erfolgt nicht. Weiterhin benötigte eigene Arbeiten müssen deshalb vor dem Verlassen der Schule im rechtlich zulässigen Umfang selbst gesichert werden.

8. Unterrichtssteuerung und Dateizugriffe

Die paedML-Schulkonsole ermöglicht es Lehrkräften, die angemeldeten Benutzer anzuzeigen, einzelne aktuelle Schülerbildschirme als Bildschirmfoto einzusehen und Computer, Internetzugang oder Drucker für den Unterricht freizugeben oder zu sperren. Die Nutzung dieser Funktionen erfolgt offen und nur, soweit sie zur Durchführung des Unterrichts, zur Unterstützung oder zur Wahrnehmung der Aufsicht erforderlich und verhältnismäßig ist. Hiermit werden die Schülerinnen und Schüler über die Möglichkeiten der Bildschirmkontrolle informiert. Eine dauerhafte Aufzeichnung der Bildschirmaktivitäten erfolgt nicht.

Lehrkräfte können auf die schulischen Dateibereiche der Schülerinnen und Schüler zugreifen, soweit dies für ihre schulischen Aufgaben erforderlich ist, beispielsweise zur Begleitung von Arbeitsaufträgen oder zum Einsammeln von Arbeitsergebnissen.

Die Administratoren haben technisch vollständigen Zugriff auf die im pädagogischen Netz gespeicherten Daten, einschließlich der persönlichen Schülerverzeichnisse. Sie dürfen diese Daten im Rahmen ihrer Aufgaben und der geltenden Datenschutzbestimmungen einsehen und verwalten, insbesondere zur Betreuung des Systems, zur Fehlerbehebung und zur Gewährleistung der Sicherheit.

Die Angaben zur datenschutzrechtlich verantwortlichen Stelle und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Website der Schule (www.ekg-eislingen.de) in der Rubrik „Datenschutz“, Abschnitt 1.

9. Verstöße und Schäden

Bei Verstößen kommen pädagogische Maßnahmen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz Baden-Württemberg in Betracht. Dabei sind insbesondere Art und Schwere des Verstoßes, Alter und Einsichtsfähigkeit sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen.

Zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Personen, Daten oder Systeme kann ein Zugang vorübergehend eingeschränkt werden. Eine solche Einschränkung ist auf das erforderliche Maß und die erforderliche Dauer zu begrenzen. Die Teilnahme am verpflichtenden Unterricht ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Ein Verstoß führt nicht automatisch zum dauerhaften Entzug sämtlicher Nutzungsrechte.

Für Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Weder die Nutzung eines Kontos noch eine Unterschrift unter diese Ordnung begründet eine verschuldensunabhängige Haftung. Erziehungsberechtigte haften nicht allein aufgrund ihrer Elternstellung.

10. Bekanntgabe und Kenntnisnahme

Die Schülerinnen und Schüler werden über diese Nutzungsordnung informiert. Die Kenntnisnahme wird dokumentiert. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass diese Nutzungsordnung zur Kenntnis genommen wurde.